01 | Informationen
Druckgasflaschen müssen sich nach Beendigung der Arbeiten wegen der bei Bränden bestehenden Gefahr des Zerknalls an einem sicheren Ort befinden. Werden an Schulen Einzelflaschen anschlussfertig (d.h. für den direkten Einsatz) vorgehalten, so gilt dies als Bereitstellen für den Handgebrauch.
Für das Bereitstellen von Druckgasflaschen für den Hand- gebrauch muss der sichere Ort folgende Forderungen erfüllen:
- Keine Bereitstellung zusammen mit brennbaren Flüssigkeiten.
- Einhaltung eines Schutzbereiches für Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen:
- Für Druckgasflaschen mit Gasen leichter als Luft gilt – ausgehend vom Druckgasflaschenventil - ein Schutzbereich mit Radius r = 2 Meter und Höhe h = 2 Meter;
- Zwischen Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen (z. B. Was- serstoff) und solchen mit brandfördernden Gasen (z. B. Sauer- stoff) muss ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden;