Gefahrstoffmanagement
Sichere Schule | Chemie | RISU-NRW

Gefahrstoffe

Gefährliche Stoffe und gefährliche Zubereitungen nach § 3a Abs. 1 des Chemikaliengesetzes sind charakterisiert durch die Gefährlichkeitsmerk- male.

Beispiele für besondere physikalisch-chemische Gefahren und nicht- toxische Eigenschaften: