Gefahrstoffverzeichnis
Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat ein Verzeichnis aller verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss allen betroffenen Beschäftigten zugänglich sein.
Das Verzeichnis kann folgende Angaben enthalten:
Die Angaben können in Dateiform gespeichert werden. Das Verzeichnis ist bei wesentlichen Änderungen fortzu- schreiben und einmal jährlich zu überprüfen. Dieses Verzeichnis kann z. B. mit Hilfe der GUV-SR 2004 geführt werden.
