Schutzstufenkonzept nach Gefahrstoffverordnung
Die Reihenfolge der Maßnahmen ist folgendermaßen festgelegt:
- Ersatzstoffprüfung (Substitution durch weniger gefährlichen Stoff oder Arbeitsverfahren),
- Gestaltung von Arbeitsverfahren und Verwendung geeigneter Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik (z. B. Einsatz von löse- mittelfreien Farben und Klebstoffen),
- organisatorische Maßnahmen (z. B. Expositions- begrenzung),
- kollektive (technische) Maßnahmen an der Gefahren- quelle
(z. B. Abzug),
- individuelle Schutzmaßnahmen (z. B. persönliche Schutzausrüstung).
„Grundlegende Anforderungen bei Tätigkeiten mit che- mischen Arbeitsstoffen an allgemein bildenden Schulen“ beinhaltet die neben- stehende Checkliste.
Grundlegende Anforderungen bei Tätigkeiten mit chemischen
Arbeitsstoffen an allgemein bildenden Schulen