Betriebsanweisung, Unterweisung und Unterrichtung
Die Schulleiterin oder der Schulleiter macht den Beschäf- tigten eine auf der Gefährdungsbeurteilung basierende, in verständlicher Form und Sprache gefasste schriftliche Betriebsanweisung ebenso zugänglich wie alle Sicher- heitsdatenblätter über die Gefahrstoffe, Stoffe und Zube- reitungen, mit denen Beschäftigte Tätigkeiten durchfüh- ren.
Die Betriebsanweisung muss mindestens Informationen über die am Arbeitsplatz auftretenden Gefahrstoffe (z. B. Bezeichnung, Kenn- zeichnung sowie Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit) und über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die der Beschäf- tigte zu seinem eigenen Schutz und zum Schutz Dritter durchzuführen hat, enthalten. Dazu gehören insbesonde- re Hygiene- vorschriften, Informationen zum Tragen und Benutzen von persönlicher Schutzausrüstung und Schutz- kleidung.
Sie muss auch über Maßnahmen informieren, die von den Beschäftigten, insbesondere von Rettungsmannschaften, bei Betriebs- störungen, Unfällen und Notfällen und zur Verhütung derselben durchzuführen sind.
Es liegen folgende Muster - Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vor:
Betriebsanweisung für Lehrkräfte
Betriebsanweisung für Schülerinnen und Schüler
Betriebsanweisung für Hausmeister, Reinigungs- und Reparaturpersonal
