Gefahrstoffmanagement
Sichere Schule | Chemie | RISU-NRW

Betriebsanweisung, Unterweisung und Unterrichtung

Die Beschäftigten müssen vor Aufnahme der Tätigkeiten anhand der Betriebsanweisung über auftretende Gefähr- dungen und entsprech- ende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. Dies gilt nicht, sofern nur eine gerin- ge Gefährdung vorliegt.

Die Unterweisung der Lehrerinnen und Lehrer muss durch die Schulleiterin oder den Schulleiter mindestens jährlich durchgeführt werden. Inhalt und Zeitpunkt der Unterwei- sung sind schriftlich fest zu halten und von den Unterwie- senen durch Unterschrift zu bestätigen.

Für Schülerinnen und Schüler ist die Unterweisung halb- jährlich zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres zu wieder- holen. Die Unterweisung ist schriftlich zu vermerken, z. B. im Klassenbuch oder Kursheft.

Darüber hinaus müssen die Lehrkräfte den Schülerinnen und Schülern vor Aufnahme der Tätigkeiten mit Gefahr- stoffen gezielte Anweisungen zu den bei dem einzelnen Versuch/ Arbeitsverfahren eingesetzten Gefahrstoffen, deren sichere Handhabung und der sachgerechten Ent- sorgung geben. Dies kann schriftlich (z. B. Versuchsblatt) oder in anderer geeigneter Form erfolgen.