Armaturen
Bei Gasversorgungsanlagen müssen Auslasshähne so gestaltet sein, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen verhin- dert wird und der Einlass- zustand für den Gasabnehmer eindeutig erkennbar ist.
Brenner
Ortsbewegliche Standbrenner, wie z. B. Bunsenbrenner, müssen standsicher ausgeführt sein.
Gasschläuche
Nur Laborschläuche mit DVGW-Aufdruck verwenden, schadhafte oder poröse Schläuche müssen entfernt werden. Die Schläuche müssen gegen Abrutschen gesichert werden.
Prüfung
Gasverbrauchsanlagen (i. d. R. Erdgasanlagen) sollten mindestens alle 10 Jahre, ortsfeste Flüssiggasanlagen müssen mindestens alle 4 Jahre durch einen Sachkun- digen auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Aufstellung geprüft werden.
Ergebnis der Prüfung ist durch eine Prüfbescheinigung nachzuweisen.
Sachkundiger bzw. befähigte Person ist z. B. der örtliche Gasin- stallateur.
Dichtheitsprüfung Propangasflasche: Hier ist die zusätz- liche Installation eines Druckminderers besonders geeig- net (Neu- anschluss). Druckregelgerät mit integrierter Überdrucksicherung und Manometer dient zur Anzeige des Eingangsdruckes als Dichtheitskontrolle (siehe Foto).
