01 | Informationen
Druckgasflaschen müssen sich nach Beendigung der Arbeiten wegen der bei Bränden bestehenden Gefahr des Zerknalls an einem sicheren Ort befinden. Werden an Schulen Einzelflaschen anschlussfertig (d.h. für den direk- ten Einsatz) vorgehalten, so gilt dies als Bereitstellen für den Handgebrauch.
Für das Bereitstellen von Druckgasflaschen für den Hand- gebrauch muss der sichere Ort folgende Forderungen erfüllen:
- Keine Bereitstellung zusammen mit brennbaren Flüs- sigkeiten.
- Einhaltung eines Schutzbereiches für Druckgasfla- schen mit brennbaren Gasen:
- Für Druckgasflaschen mit Gasen leichter als Luft gilt – ausgehend vom Druckgasflaschenventil - ein Schutzbereich mit Radius r = 2 Meter und Höhe h = 2 Meter;
- Zwischen Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen (z. B. Was- serstoff) und solchen mit brandfördernden Gasen (z. B. Sauer- stoff) muss ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden;