Die Belichtung der Klassenräume mit ausreichendem Tageslicht erfolgt über entsprechend große Fenster- flächen. Das Rohbaumaß der Fensteröffnungen muss gemäß den Vorgaben der Landesbauordnung mindestens ein Achtel der Grundfläche des Raumes betragen. Eine zusätzliche Ausstattung der Räume mit künstlicher Beleuchtung ist notwendig, um die erforderliche Beleuch- tungsstärke und eine ausge- wogene Leuchtdichte im Raum sicherzustellen.
Vorgaben zu Qualitätskriterien (z. B. Farbwiedergabe, Blendung) und Mindestbeleuchtungsstärken sind in der DIN EN 12464-1 enthalten:
| Art des Raumes, Aufgabe oder Tätigkeit | Beleuchtungsstärke (lx) |
Unterrichtsräume in Grund- und weiterführenden Schulen |
300 |
Unterrichtsräume für Abendklassen und Erwachsenenbildung |
500 |
Wandtafel |
500 |
Computerübungsräume |
300 |
Bildschirmarbeitsplätze |
500* |
Lesebereiche (Bibliotheken) |
500 |
* Die Grenzwerte der Leuchtdichte von Leuchten sind zu beachten.
Lichtschalter sind leicht zugänglich und erkennbar in der Nähe der Zu- und Ausgänge anzubringen. Sie sind leicht erkennbar, wenn sie z. B. in Räumen ohne Tageslicht selbstleuchtend ausgeführt werden.
