Die Zugangswege der Feuerlöschgeräte müssen gekennzeichnet und stets frei gehalten werden. Jeder Löscher muss übersichtlich ange- bracht sein.
Für die alle zwei Jahre vorgeschriebene Überprüfung ist entweder der Hausmeister anzusprechen oder eine Meldung über die Schulleitung an den Schulträger zu leiten.
