Verkehrs- und Fluchtwege
Sichere Schule | Informatik | Unterrichtsraum
01 | Informationen

Die Einrichtungsgegenstände sind so aufzustellen und ihre beweg- lichen Teile sind so zu gestalten, dass keine Gefährdungen für Schülerinnen und Schüler entstehen.

Die notwendigen Verkehrs- und Fluchtwege im Klassen- raum sind frei zu halten und dürfen nicht eingeengt werden.

Die nutzbare Breite eines Längsganges im Klassenraum sollte mindestens 1 m betragen.

Der Abstand zwischen zwei hintereinander stehenden Schülertischen soll so groß sein, dass die Lehrkraft hinter einem Schüler ohne wesent- liche Behinderung durchgehen kann, wenn sie an einem Arbeitsplatz eingreifen muss. Für diese Funktion sind 100 cm in der Regel die unterste Grenze, günstiger ist ein Abstand von 120 cm. Zu achten ist auch darauf, dass Verkehrswege durch Abstellflächen für periphere Geräte (Drucker, Scanner u. Ä.) nicht eingeengt werden.