Bei der Einrichtung der EDV-Arbeitsplätze ist die ergo- nomisch beste Variante, wenn die Blickrichtung zum Bild- schirm parallel zur Fensterfront verläuft. Das reduziert die Direktblendung durch die Fenster und Spiegelungen der Fensterfront auf der Bildschirmoberfläche erheblich.
Werden aus pädagogischen Gründen andere Arbeits- platzanordnungen gewählt, ist der Blendschutz sicher- zustellen. Die Oberkante des Bildschirms sollte unter Augenhöhe sein. Der Monitor darf deshalb nicht auf das Rechnergrundgerät gestellt werden.
In vielen Informatikräumen ist zu beobachten, dass die Schüler aufstehen oder sich verrenken müssen, um den Lehrer oder die Tafel sehen zu können, weil die Bild- schirme auf dem Rechnergrundgerät stehen. Der zu hoch aufgestellte Bildschirm zwingt außerdem kleinere Schüler, den Kopf in den Nacken zu legen, um den oberen Bild- schirmbereich erfassen zu können. Dadurch treten er- hebliche Belastungen im Nacken- und Schulterbereich auf, die zu Kopfschmerzen und Rückenschmerzen führen können.
Eine wichtige pädagogische Aufgabe besteht darin, den Schülern nicht nur den richtigen Umgang mit dem Rechner und der Software, sondern auch mit Tisch und Stuhl bei- zubringen und auf eine günstige Sitzhaltung (dyna- misches Sitzen) hinzuwirken. Das prägt das Verhalten der Schüler für das Rechnerleben zu Hause und im späteren Beruf.
