Allgemeine Anforderungen
Fenster müssen so gestaltet sein, dass sie sowohl beim Öffnen und Schließen als auch in geöffnetem Zustand keine besonderen Gefährdungen für Schülerinnen und Schüler darstellen.
So sind z. B. Kipp- und Schwingflügel gegen Herabfallen zu sichern. Schwingflügel müssen mit Öffnungssicherung- en versehen sein, die ein Überschlagen verhindern. Schiebefenster müssen über Vorrichtungen verfügen, durch die der Schließvorgang so abgebremst wird, dass Personen nicht eingeklemmt werden können. Die voll- ständige Lüftungsfunktion muss jedoch bei Bedarf jederzeit hergestellt werden können. Die Brüstungshöhe muss 1 m betragen. Die Absturzsicherung kann auch durch eine mindestens 80 cm hohe und mindestens 20 cm tiefe Brüstung erfolgen. Der Zugang zum Fenster und zur Verglasung gilt dann als erschwert.
Handhabung
Bei „normalen” Fenstern mit Dreh- und Kippfunktion besteht die Gefahr, dass die geöffneten Drehflügel in die Aufenthalts- oder Verkehrsbereiche hineinragen und jemanden verletzen. Um derartige Unfallgefahren zu vermeiden, sind die Fenster entweder mit Öffnungsbe- grenzern oder mit abschließbaren Kipp-Dreh-Be- schlägen auszustatten. Diese verhindern in der Regel auch das Hinausfallen. Die Schlüssel für abschließbare Drehflügel sollten nur an Personen ausgegeben werden, die in Bezug auf die möglichen Gefahren offen stehender Fenster unterwiesen wurden.
