Die Einrichtungsgegenstände sind so aufzustellen und ihre beweg- lichen Teile sind so zu gestalten, dass keine Gefährdungen für Schülerinnen und Schüler entstehen.
Die notwendigen Verkehrs- und Fluchtwege im Klassen- raum sind frei zu halten und dürfen nicht eingeengt werden.
Die nutzbare Breite eines Längsganges im Klassenraum sollte mindestens 1 m betragen.
