Im Brennraum muss für eine ausreichende Beleuchtung von mindestens 500 Lux gesorgt werden. Bei der Auswahl und Anordnung der Leuchten ist darauf zu achten, dass diese vorgegebene Nennbeleuchtungsstärke erreicht wird.
Im Gefahrenfall (Ausfall der Allgemeinbeleuchtung) muss eine Sicherheitsbeleuchtung von mindestens einem Hundertstel der Allgemeinbeleuchtung, mindestens jedoch von einem Lux vorhanden sein.
Die Beleuchtung ist einer regelmäßigen Wartung und Reinigung zu unterziehen.
