Ausschnitt aus einem Gefahrstoffverzeichnis
Der Schulleiter/die Schulleiterin hat zu veranlassen, dass ein Verzeich- nis der Gefahrstoffe geführt wird, mit denen in der Schule umgegangen wird.
Das Verzeichnis muss folgende Angaben enthalten:
Die Angaben können in Dateiform gespeichert werden. Das Verzeichnis ist bei wesentlichen Änderungen fortzuschreiben und einmal jährlich zu überprüfen.
Die Gefahrstoffvorräte sind auf ordnungsgemäße Kennzeichnung und einwandfreien Zustand zu überprüfen. Bei fehlender oder unzurei- chender Kennzeichnung sind die Behältnisse entsprechend nachzu- kennzeichnen. Nicht mehr identifizierbare Stoffe oder entbehrliche Stoffe sind sachgerecht zu entsorgen.
