Abstand zwischen Arbeitstischen
Der Abstand zwischen zwei hintereinander stehenden Schülertischen soll so groß sein, dass der Lehrer hinter einem stehend arbeitenden Schüler ohne wesentliche Behinderung durchgehen kann, wenn er an einem Arbeitsplatz eingreifen muss.
Für diese Funktion ist i.d.R. 0,85 m die unterste Grenze, günstiger ist ein Abstand von 0,90 m. Bei Arbeiten Rücken an Rücken soll der Abstand mindestens 1,50 m betragen.
Längsgänge
Es wird empfohlen, einen der zu den Schülertischen führenden Längsgänge als Rettungsweg mit mindestens 1 m Breite vorzusehen. Dieser Rettungsweg liegt am günstigsten auf der Flurseite.
