Im Physikraum sind geeignete Feuerlöschgeräte und Löschdecken zur Brandbekämpfung bereitzuhalten.
Die notwendige Anzahl und der Typ der Geräte sind mit der brandschutzverantwortlichen Stelle, zum Beispiel der Feuerwehr, zu vereinbaren. Die Geräte sind alle zwei Jahre einer Prüfung durch befähigte Personen (mit Sachkunde- nachweis für Feuerlöschgeräte) zu unterziehen.
Für das Löschen von Kleiderbränden müssen asbestfreie Löschdecken nach DIN 14 155 bereitgehalten werden.
