02 | weitere Hinweise
Bevor Sperrsicherungen an Fenstern oder Beschlägen angebracht
werden, sollte zunächst Rücksprache mit der örtlichen Feuerwehr bzw.
dem zuständigen Brandverhütungsingenieur erfolgen.
Bei Schulen älterer Baujahre sieht das Rettungskonzept im Allgemeinen
vor, dass ein zuvor festgelegter Fensterflügel als zweiter Rettungsweg
für die Anleiterung durch die Feuerwehr zur Verfügung steht. Dieser
Fensterflügel darf selbstverständlich nicht mit einer Sperrsicherung
versehen werden.