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| 01 | Informationen |
Verglasungen spielen nach wie vor beim Unfallgeschehen eine
wesentliche Rolle. Aus diesem Grund müssen Verglasungen bis zu
einer Höhe von 2 m aus bruchsicheren Werkstoffen bestehen oder
entsprechend abgeschirmt werden.
Zu den Verglasungen gehören auch Glaseinsätze in Eingangstüren
sowie
beispielsweise auch Glaswände.
Als bruchsicher werden Verglasungen immer dann eingestuft, wenn
sie die Kriterien als sog. Einscheibensicherheitsglas (ESG) oder als
Verbundsicherheitsglas (VSG) erfüllen.
Verfügt das Glas nicht über bruchsichere Eigenschaften, lässt sich
das
Verletzungsrisiko minimieren, indem der Zugang zur Glasfläche
erschwert wird durch:
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mindestens 1 m hohe Umwehrung, die mindestens 20 cm vor
der Verglasung angebracht sein müssen |
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