Wände und Stützen
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02 | weitere Hinweise
Können Verletzungsgefahren durch unbeabsichtigte Berührungen nicht
vermieden werden, muss die verbleibende Gefährdung möglichst gering
gehalten werden.

Verletzungen lassen sich gering halten, wenn die Oberflächen
von Wänden und Stützen z.B. wie folgt ausgeführt werden:

als voll verfugtes Mauerwerk aus Stein mit glatter Oberfläche,

aus Beton ohne vorstehende Grate,

aus Verbretterung mit gefasten Kanten,

mit voll verfugten keramischen Platten,

mit geglättetem Putz,

mit plastischen Anstrichen oder Belägen ohne spitzig-raue Struktur.