Sicherheitsbeauftragte Lehrkräfte - Aufgaben
Für die Sicherheitsförderung in der Schule sind die Sicherheits- beauftragten von besonderer Bedeutung. Sie unterstützen und beraten die Schulleiterinnen und Schulleiter bei ihren Aufgaben. Sie haben allerdings gegenüber den Lehrkräften einer Schule keine Weisungsbefugnis. Das bedeutet z.B., dass sie nicht die Beseitigung von Gefahrenquellen anordnen, sondern ihre Beobachtungen nur der Schulleitung mitteilen und Vorschläge für ihre Beseitigung machen können.
Die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten ist trotz deren begrenzter Zuständigkeit von großer Bedeutung für das Sicherheitsniveau einer Schule. Sie sollen auf dem Gebiet der Sicherheitsförderung Experten und das Bindeglied zwischen Lehrkräften, Schülerinnen und Schüler einerseits und der Schulleitung andererseits sein.
Ihr Aufgabenfeld sollte im Wesentlichen folgende Tätigkeiten umfassen:
Voraussetzungen für die Arbeit des Sicherheitsbeauftragten
Sicherheitsbeauftragte können ihre Aufgabe nur dann sinnvoll wahrnehmen, wenn sie regelmäßig den technischen Zustand der schulischen Gebäude und Einrichtungen kontrollieren sowie kontinuierlich den organisatorischen Ablauf des Schulalltags und das Schüler- und Lehrerverhalten beobachten und analysieren.
Notwendig ist darüber hinaus, Informationen aus den Fach- konferenzen einzuholen und das Unfallgeschehen auszuwerten. Deshalb müssen Sicherheitsbeauftragte von jedem Unfall Kenntnis erhalten. Die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten kann allerdings nur dann erfolgreich und effektiv sein, wenn die gesamte Schulgemeinschaft und insbesondere die Schulleiterin bzw. der Schulleiter sie bei ihren Bemühungen um mehr Sicherheit und Gesundheit unterstützen. Dazu gehört auch, ihnen die für ihre Arbeit notwendigen Informationen zugänglich zu machen und die erforderliche Zeit zur Verfügung zu stellen.
Aus: Sicherheit in der Schule (GUV-SI 8064), S. 10-11