Beauftragte
Sichere Schule | Außenflächen | Schulleitung

Sicherheitsbeauftragte Hausmeister/in - Bestellung

Für den Bereich der „äußeren Schulangelegenheiten“ in allgemein- bildenden und berufsbildenden Schulen ist mindestens 1 Sicherheits- beauftragter zu bestellen; das ist in der Regel der Hausmeister bzw. die Hausmeisterin.

Aus: UVV Grundsätze der Prävention (GUV-V A1), § 20 Abs. 1 Anlage 2