Beauftragte
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Sicherheitsbeauftragte Hausmeister/in - Haftung

Der Sicherheitsbeauftragte arbeitet ehrenamtlich. Aus seinem Amt resultieren keine Rechte und daher auch keine Pflichten; d.h. der Sicherheitsbeauftragte haftet weder ordnungsrechtlich, zivilrechtlich oder strafrechtlich.