Gefahrstoffbeauftragte Lehrkräfte - Aufgaben
Das Tätigkeitsfeld bezieht sich auf die Bereiche, in denen mit Gefahrstoffen i. S. d. Gefahrstoffverordnung umgegangen wird,
z. B. in den Fachräumen Chemie, Biologie, Physik, Kunst, Fotolabor, Technik, Ernährungslehre, Hauswirtschaft, Textilgestaltung, sowie in den Räumen des Sekretariats und der Verwaltung.
Insbesondere obliegen dem Gefahrstoffbeauftragten folgende Aufgaben:
- Die direkte und regelmäßige Weitergabe von gezielten Infor- mationen über schulrelevante Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf dem Gebiet des Gefahrstoffrechts an alle Lehrkräfte.
- Die Veranlassung, dass die Ermittlung und Erfassung aller Gefahrstoffe in den o. g. Fächern und Arbeitsbereichen durch- geführt wird.
- Die Erstellung und Fortschreibung eines Gefahrstoffverzeich- nisses für die Schule.
- Die Unterstützung und Beratung der Lehrkräfte bei der Beschaff- ung von Gefahrstoffen und bei der Suche nach
Ersatzstoffen mit geringerem gesundheitlichem Risiko.
- Die Beschaffung aktueller Daten zu den schulrelevanten Gefahr- stoffen sowie einschlägiger Erlasse und Verfügungen auf dem Gebiet des Gefahrstoffrechts.
- Die Beratung der Lehrkräfte bezüglich der zu treffenden Schutz- maßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen.
- Die Erstellung und Fortschreibung von Betriebsanweisungen für alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, die Umgang mit Gefahrstoffen im Unterricht haben.
- Die Durchführung der mindestens einmal jährlich stattfindenden Unterweisungen für alle Lehrkräfte, die Umgang mit Gefahr- stoffen im Unterricht haben.
- Die Beratung und Unterstützung des Schulträgers bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und Unterweisungen für die Beschäftigten der Hausverwaltung (z. B. Schulsekretärin, Hausmeister, Reinigungspersonal) sowie des Wartungs- und Reparaturpersonals.
- Die fachliche Unterstützung der Lehrkräfte bei der Kenn- zeichnung von Gefahrstoffen.
- Die Organisation der sachgerechten Aufbewahrung bzw. Lagerung von Gefahrstoffen (einschließlich der Problemabfälle) sowie von Druckgasflaschen.
- Die Umsetzung einer Entsorgungskonzeption für Gefahrstoffe unter Beteiligung des Schulträgers bzw. des beauftragten Entsorgungsunternehmens.
- Die Arbeits- bzw. Unterrichtsräume mit z. B. den zuständigen Sicherheitsbeauftragten und/oder verantwortlichen Lehrkräften regelmäßig begehen, um evtl. vorhandene bauliche, technische und/oder organisatorische Mängel festzustellen. Die Ergebnisse der Begehung werden der Schulleitung umgehend mitgeteilt, damit diese eine Beseitigung der möglichen Mängel veranlassen kann.
Regelmäßig, mindestens aber einmal im Schuljahr, findet ein Gespräch zwischen der Schulleiterin oder dem Schulleiter mit der oder dem Gefahrstoffbeauftragten über die Wahrnehmung des Aufgaben- bereiches statt.
Aus: Prävention in NRW Nr. 3, Anhang