Beauftragte
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Gefahrstoffbeauftragte Lehrkräfte - Haftung

Die Gefahrstoffbeauftragte Lehrkraft nimmt im Sinne der Gefahrstoff- verordnung Aufgaben des Arbeitgebers wahr. Sie ist für die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung im Rahmen der übertragenden Aufgaben verantwortlich.

Die Aufsichts- und Organisationsverantwortung der Schulleiterin oder des Schulleiters sowie die Verantwortung der Lehrkräfte für die Vor- bereitung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichtes bleiben hiervon unberührt.

Aus: Prävention in NRW Nr. 3, Anhang