Beauftragte
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Strahlenschutzbeauftragte Lehrkräfte - Aufgaben

Die Strahlenschutzbeauftragten sind verantwortlich für die Einhaltung der Schutzbestimmungen für die Verwendung, die Kennzeichnung und die sichere Aufbewahrung sowie die Beseitigung von Vorrichtungen und radioaktiven Stoffen (§ 31 Abs. 2 StrlSchV/§ 15 Abs. 2 RöV). Sie müssen insbesondere darauf achten, dass

 

Aus: Strahlenschutz in Schulen (BASS 18-29 Nr.3), Nr. 6.3