Erste Hilfe
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Muss ein Sanitätsraum vorhanden sein?

In allen Schulen muss mindestens ein Raum vorhanden sein, in dem verletzte Schülerinnen und Schüler betreut werden können („Sanitäts- raum“, „Krankenzimmer“, „Schularztzimmer“). Dieser sollte sich zu ebener Erde in zentraler Lage im Gebäudekomplex der Schule, im Bereich der Werkstätten und/oder in der Sporthalle befinden und für den Rettungsdienst gut zugänglich sein.

Dieser Raum muss mindestens mit einem kleinen Verbandkasten nach DIN 13 157 Typ C sowie einer Krankentrage nach DIN 13 024, Teil 1 oder DIN 13 024, Teil 2 oder einer Liege ausgerüstet sein. Auch sollte ein Waschbecken mit fließend kaltem und warmem Wasser vorhanden sein.

Aus: Erste Hilfe in Schulen (GUV-SI 8065), S. 7