Welches Erste-Hilfe-Material muss zur Verfügung stehen?
Mindestens ein Verbandkasten nach DIN 13 157 Typ C muss an einer zentralen, allen Hilfe Leistenden zugänglichen Stelle im Schulgebäude (z.B. Sanitätsraum, Schulsekretariat) bereitgehalten und je nach Ver- brauch ergänzt werden (siehe DIN 13 157 oder die GUV-I 512 „Erste-Hilfe-Material". Neu einzuführende Verbandstoffe müssen ent- sprechend dem Medizinproduktgesetz ein CE-Zeichen tragen. Medika- mente und Salben gehören nicht in Verbandkästen.
Weitere Verbandkästen müssen, je nach Größe der Schule, vor allem in Bereichen mit erhöhter Gefährdung der Schülerinnen und Schüler (z.B. Sporthallen, naturwissenschaftliche Unterrichtsräume, Werkräume, Lehrküchen, Werkstätten) vorhanden sein. In Sporthallen und auf Sportplätzen sollten zusätzlich Kältepackungen zur Behandlung stumpfer Verletzungen (z.B. Prellungen, Zerrungen) vorhanden sein. Erste-Hilfe-Material muss bei Wanderungen, Exkursionen, Studien- fahrten, Wintersportveranstaltungen, Sportveranstaltungen außerhalb der Sporthalle usw. mitgenommen werden.
Aus: Erste Hilfe in Schulen (GUV-SI 8065), S. 8