Wie sind die Erste-Hilfe-Einrichtungen zu kennzeichnen?
Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Aufbewahrungsorte von Erste-Hilfe- Material, Rettungsgeräten, Rettungstransportmitteln sind deutlich er- kennbar und dauerhaft durch ein weißes Kreuz auf quadratischem oder rechteckigem grünen Grund mit weißer Umrandung (Aufkleber „Erste Hilfe“, Bestell-Nr. GUV-I 8577) zu kennzeichnen.
Aus: Erste Hilfe in Schulen (GUV-SI 8065), S. 9