Welche Angaben müssen vorhanden sein?
Unfälle müssen dokumentiert werden.
Bei allen Unfällen, bei denen ärztliche Behandlung in Anspruch genommen wird, ist eine Unfallanzeige an die Unfallkasse NRW zu senden. Die Anzeige ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck binnen drei Tagen die Unfallkasse NRW vorzulegen.
Alle anderen Unfälle müssen vermerkt werden, z.B. im Verbandbuch oder digital, damit bei Spätfolgen eines nicht durch Unfallanzeige angezeigten Unfalls der schulische Zusammenhang nachgewiesen werden kann. Außerdem wird im Verbandbuch dokumentiert, dass die Schulleitung bzw. die Lehrerinnen und Lehrer ihrer Verpflichtung zu Erster Hilfe nachgekommen sind.
Diese Aufzeichnungen müssen fünf Jahre nach der letzten Eintra- gung aufbewahrt werden. Aus ihnen müssen Angaben hervorgehen über
Für diese Aufzeichnungen wird von der Unfallkass NRW ein Verband- buch unter der Bestellnummer GUV-I 511-1 kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Unfallanzeige ersetzt die Eintragung in das Verband- buch.
Aus: Erste Hilfe in Schulen (GUV-SI 8065), S. 13