Sicherheitsbeauftragte Hausmeister/in - Bestellung
Für den Bereich der „äußeren Schulangelegenheiten“ in allgemein- bildenden und berufsbildenden Schulen ist mindestens 1 Sicherheits- beauftragter zu bestellen; das ist in der Regel der Hausmeister bzw. die Hausmeisterin.
Aus: Grundsätze der Prävention ( GUV-V A1), § 20 Abs. 1 Anlage 2