Verbandkasten
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02 | weitere Hinweise

Lehrkräfte der naturwissenschaftlich-technischen Fächer sollten als Ersthelfer ausgebildet sein.

Bei allen Unfällen, bei denen eine Ärztin/ein Arzt in Anspruch genommen wird, ist unverzüglich eine Unfallanzeige auszufüllen. Alle anderen Unfälle müssen im Verbandbuch vermerkt werden, damit bei Spätfolgen eines nicht gemeldeten Unfalles der schulische Zusammen- hang nachgewiesen werden kann.

Der Vermerk erleichtert die Anerkennung eines Schulunfalles.

Die Schulleiterin/der Schulleiter sorgt dafür, dass diese Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahrt werden. Für diese Aufzeichnungen wird vom Unfallversicherungträger ein Verbandbuch unter der Bestell-Nr. GUV 40.6 kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Unfallanzeige ersetzt die Eintragung in das Verbandbuch.