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03 | Quellen
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§ 21 GUV-V S1, „UVV Schulen“
Abschnitt 4.2.5.4 GUV-SR 2001,
„Richtlinien für Schulen“ - Bau und Ausrüstung -
Abschnitt 6.3.8 GUV-SR 2003 „GUV-Regel Umgang mit Gefahrstoffen im Unterricht“
"Bauaufsichtliche Richtlinien für Schulen"
(Schulbaurichtlinie)
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